Morning Brief
Steuerreform

Entlastung versprochen, Abgaben gestiegen

Steuerreform trifft Personengesellschaften · Krankschreibung: Reform ohne Referentenentwurf · Insolvenzen: sieben Monate Anstieg

Erschienen am Folge 25

Donnerstag, 6. August 2026
Entlastung versprochen, Abgaben gestiegen
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Einkommensteuerreform 2027 und Personengesellschaften

Die Koalition aus CDU/CSU und SPD einigte sich am 1. Juli 2026 auf ein Reformpaket mit 34 Maßnahmen. Kernstück ist eine Einkommensteuerreform zum 1. Januar 2027 mit einem geplanten Entlastungsvolumen von rund 10 Milliarden Euro pro Jahr. Für Personengesellschaften (GmbH & Co. KG, OHG, KG) fehlen jedoch die angekündigten Verbesserungen beim Optionsmodell (§ 1a KStG) und bei der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) im eigentlichen Paket. Eine Verbesserung des Optionsmodells ist lediglich für ein separates Steuervereinfachungsgesetz bis Herbst 2026 angekündigt; konkrete Inhalte stehen noch aus.

Die Reichensteuer wird zur Gegenfinanzierung ausgeweitet: 45 % ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, 47 % ab 280.000 Euro. Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW-Policy Paper 5/2026) trifft eine Erhöhung des Reichensteuersatzes schätzungsweise zu 70 % unternehmerische Tätigkeiten. Ein Referentenentwurf liegt noch nicht vor; das parlamentarische Verfahren steht aus.

Handlungsempfehlung: Keine hektischen Rechtsformänderungen, da noch kein Gesetz existiert. Steuerberater einbeziehen, sobald ein Referentenentwurf vorliegt.

Krankschreibungsreform

Der Koalitionsausschuss beschloss am 1./2. Juli 2026 die Einführung einer Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag sowie die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Frühestens ab Anfang 2027, kein Referentenentwurf liegt vor. Die Videosprechstunde soll als digitale Option erhalten bleiben.

Wichtig für die Personalplanung: Arbeitgeber können bereits nach geltendem Recht im Einzelfall ein Attest ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Neu wäre nur die Regel für alle. Keine Vertragsänderungen, bevor das Gesetz verabschiedet ist.

Unternehmensinsolvenzen 2026

Die Insolvenzzahlen steigen seit Jahresbeginn kontinuierlich. Von Januar bis April 2026 registrierten die Amtsgerichte 8.551 beantragte Unternehmensinsolvenzen, ein Plus von 6,7 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum (Destatis). Im zweiten Quartal 2026 erreichte die Zahl mit 4.996 Fällen den höchsten Stand seit 2005, ein Plus von 9 % gegenüber Q1 2026. Für Juli 2026 wurden 913 Insolvenzbekanntmachungen erfasst (InsolvenzIndex, basierend auf Amtsgerichtsbekanntmachungen nach § 9 InsO). Am stärksten betroffen nach Insolvenzhäufigkeit: Gastgewerbe, Verkehr und Lagerei, Baugewerbe.

Handlungsempfehlung: Bonitätsprüfung bei Neu- und Bestandskunden in den betroffenen Branchen verschärfen, Forderungsmanagement überprüfen.

Kurz notiert: Hintergründe

EU-Lohntransparenzrichtlinie: Die Richtlinie (EU) 2023/970 trat in Kraft; die Umsetzungsfrist lief bis Juni 2026. Sie verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe, Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen zu berichten und gegebenenfalls zu korrigieren. Die Staffelung nach Unternehmensgröße ist in der Richtlinie geregelt.

Gastronomie-Mehrwertsteuer: Seit 1. Januar 2026 gilt auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % (zuvor temporär auf 19 % zurückgekehrt). Betroffen: Restaurants, Bäckereien, Metzgereien, Caterer, Kita- und Schulverpflegung.

Aktivrente: Seit Januar 2026 gilt die steuerfreie Aktivrente: Wer im gesetzlichen Rentenalter sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen.

Die Zahl des Tages

Der durchschnittliche GKV-Zusatzbeitragssatz liegt nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) bereits nach dem ersten Quartal 2026 bei 3,1 %. Zum Jahreswechsel war der ausgabendeckende Satz auf 2,9 % veranschlagt worden. Das Bundesgesundheitsministerium bestätigt: Ende März 2026 lag der tatsächlich erhobene Durchschnittssatz bei 3,13 %. Ursache: viele Kassen erheben höhere Sätze, um gesetzlich vorgeschriebene Mindestreserven wieder aufzufüllen.

Eine Sache noch

Seit dem 1. Januar 2022 gilt die erhöhte Entfernungspauschale von 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer (zuvor 0,30 Euro ab km 1 bis 20, danach 0,38 Euro). Für Arbeitnehmer mit 10 km Arbeitsweg und einer 5-Tage-Woche (ca. 230 Arbeitstage) ergibt sich ein Werbungskostenabzug von rund 874 Euro jährlich. Der Vergleich zur alten Pauschale ergibt rund 176 Euro mehr Abzug pro Jahr.

TranskriptDen gesprochenen Text der Folge lesen

Der gesprochene Text der Folge im Wortlaut. Die Sprecherstimme ist synthetisch, Themenauswahl, redaktionelle Kontrolle und inhaltliche Verantwortung liegen bei der Redaktion des Wirtschaftsforum.

Zehn Milliarden Euro Entlastung, versprochen für 2027. Und ein Gehaltszettel, der 2026 trotzdem schrumpft. Zwischen dem, was angekündigt wird, und dem, was ankommt, liegt in diesem Land gerade eine bemerkenswerte Lücke. Das ist Ihr Donnerstag.

Guten Morgen. Heute ist Donnerstag, der 6. August 2026, und das ist der Morning Brief von Wirtschaftsforum. Was der Tag für Ihr Unternehmen bedeutet... in unter sechs Minuten.

Fangen wir bei dem Versprechen an. Die Koalitionseinigung vom zweiten Juli stellt eine Einkommensteuerreform ab 2027 in Aussicht. Klingt gut, hat aber einen Haken, und der betrifft ausgerechnet die Standardrechtsform des Mittelstands. Für Personengesellschaften, also die GmbH und Co. KG, die OHG, die klassische Familienstruktur, fehlen die angekündigten Verbesserungen beim Optionsmodell und bei der Thesaurierungsbegünstigung... den Instrumenten, mit denen einbehaltene Gewinne günstiger besteuert werden. Stattdessen kommt eine höhere Reichensteuer, und die trifft nach Schätzung des BDI zu siebzig Prozent unternehmerische Tätigkeit. Wer als Kapitalgesellschaft firmiert, kann mit dieser Einigung leben. Wer als Personengesellschaft firmiert, zahlt womöglich drauf. Ein Referentenentwurf liegt noch nicht vor, der Bundestag stimmt voraussichtlich im Herbst ab. Zwischen Eckpunkten und Gesetz liegt also ein Herbst voller Lobbyarbeit. Wer seine Rechtsform jetzt hektisch umbaut, reagiert auf ein Gesetz, das es noch nicht gibt... und wer gar nicht rechnet, womöglich zu spät auf eines, das kommt. Die Details stehen in den Shownotes.

Zweites Beispiel, gleiche Logik: die Krankschreibung. Das Reformpaket der Koalition will die Attestpflicht auf den ersten Krankheitstag vorziehen und die telefonische Krankschreibung abschaffen. Frühestens ab Anfang 2027, auch hier ohne Referentenentwurf. Die parallel geplante Teilkrankschreibung lehnt laut ifo-Umfrage jedes zweite Unternehmen ab, und die Sorge dahinter ist praktisch: Halbe Krankschreibungen bedeuten ganze Planungsunsicherheit. Dabei lohnt ein nüchterner Blick auf die Rechtslage. Schon heute dürfen Arbeitgeber im Einzelfall ein Attest ab dem ersten Tag verlangen... neu wäre nur, dass es zur Regel wird. Und ein Arbeitsvertrag, der heute an ein Gesetz von morgen angepasst wird, ist vor allem eines: Spekulation. Die Herbst-Lesungen im Bundestag werden zeigen, was davon übrig bleibt. Bis dahin gilt: Papier ist geduldig, Personalabteilungen sind es weniger.

Und dann ist da die Zahl, die niemand ankündigen musste, weil sie einfach passiert. Von Januar bis Juli wurden in Deutschland rund zwölf Prozent mehr Unternehmensinsolvenzen eröffnet als im Vorjahreszeitraum, allein im Juli waren es 913 Verfahren. Am stärksten betroffen: Gastronomie, Handel und Bau. Das ist noch keine Welle, aber ein stetiger Anstieg über sieben Monate ist ein Trend, kein Ausreißer. Für alle, die in diesen Branchen Kunden oder Lieferanten haben, ist das keine abstrakte Statistik, sondern eine Frage des Forderungsmanagements. Und wer die Bonität eines Neukunden erst nach der ersten Mahnung prüft... kennt das Ergebnis meistens schon.

Kurz notiert.

Erstens: Seit Juni greift die EU-Lohntransparenzrichtlinie mit Berichtspflichten zum Verdienstabstand zwischen Männern und Frauen, gestaffelt nach Unternehmensgröße. Wann die eigene Größenklasse dran ist, steht in der Richtlinie. Wie belastbar die eigenen Gehaltsdaten sind, zeigt sich spätestens dann.

Zweitens: Seit Januar gilt auf Speisen in der Gastronomie wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Davon profitieren nicht nur Restaurants, sondern auch Bäckereien, Metzgereien, Caterer und die Kita- und Schulverpflegung. Eine Kalkulation, die seit Januar unangetastet ist, verschenkt entweder Marge oder Preisspielraum.

Und drittens: Die Aktivrente läuft seit Januar. Wer im gesetzlichen Rentenalter sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, verdient bis zu zweitausend Euro im Monat steuerfrei. Für Betriebe mit Personalnot ist das ein Argument, das bisher erstaunlich selten am Verhandlungstisch liegt.

Die Zahl des Tages: drei Komma eins Prozent. So hoch liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft bereits nach dem ersten Quartal. Zum Jahreswechsel waren zwei Komma neun angesetzt. Dahinter steht eine Kassenlage mit einer Deckungslücke in zweistelliger Milliardenhöhe, die über die Zusatzbeiträge geschlossen werden muss. Das ist die andere Seite der Entlastungsdebatte: Während über Entlastung ab 2027 verhandelt wird, steigen die Abgaben 2026 einfach weiter. In jeder Gehaltsrunde sitzt damit ein unsichtbarer Dritter mit am Tisch, die Sozialkasse... und gegenüber sitzt ein Mitarbeiter, der trotz Erhöhung netto wenig davon spürt.

Eine Sache noch. Für alle, die pendeln oder Pendler beschäftigen: Seit Januar gilt die Entfernungspauschale von 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Bei zehn Kilometern Arbeitsweg und einer Fünf-Tage-Woche sind das rund 176 Euro mehr Werbungskosten im Jahr. Keine Revolution. Aber immerhin etwas, das schon im Gesetz steht... im Unterschied zu fast allem, worüber wir heute gesprochen haben.

Das war der Morning Brief. Alle Quellen und Details in den Shownotes. Morgen früh um sechs sind wir wieder da. Der Morning Brief von Wirtschaftsforum... Unter sechs Minuten. Auf Stand.

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