Pauschalzoll seit Juli, Bearbeitungsgebühr seit November
Seit dem 1. Juli 2026 ist die bisherige Zollfreigrenze für Sendungen aus Drittstaaten mit einem Wert bis 150 Euro abgeschafft (Verordnung (EU) 2026/382 des Rates). Seitdem gilt ein pauschaler Zoll von 3 Euro je Warenkategorie (je Position der Zollanmeldung) für Sendungen im Fernabsatz bis 150 Euro.
Seit dem 1. November 2026 kommt eine Bearbeitungsgebühr der Union (Union Handling Fee) von 2 Euro je Warenkategorie hinzu. Sie gilt für alle Sendungen im Fernabsatzverkehr, unabhängig vom Warenwert. Die Gebühr entsteht mit der Annahme der Zollanmeldung und ist nicht erstattungsfähig. Bezahlen müssen sie zunächst Händler und Plattformen, die solche Sendungen einführen.
Rechenbeispiel des deutschen Zolls: Socken, Kabelbinder und Hosen in einem Paket ergeben drei Warenkategorien, also 9 Euro Pauschalzoll (seit Juli) und 6 Euro Bearbeitungsgebühr (seit November), zusammen 15 Euro zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer.
Was die Niederlande bereits messen
Im Juli und August 2026 gingen beim niederländischen Zoll im Schnitt 46 Prozent weniger E-Commerce-Zollanmeldungen ein als im Durchschnitt des ersten Halbjahrs 2026. Die Zahl der Anmeldepositionen (unterschiedliche Warenkategorien je Sendung) sank um 70 Prozent. Im selben Zeitraum stiegen die regulären Einfuhranmeldungen um 20 Prozent, ihre Positionen um 30 Prozent.
Generaldirektorin Nannette van Schelven bezeichnete die Zahlen ausdrücklich als ersten Hinweis; der Zoll analysiert weiter. Augustdaten bis einschließlich 25. August 2026.
Was das für Händler und Onlineshops bedeutet
Der niederländische Zoll erklärt seine Zahlen vorläufig damit, dass Onlinehändler Ware in großen Mengen einführen, in der EU lagern und von dort verkaufen. Wer Ware als Ganzes einführt und aus einem europäischen Lager verkauft, zahlt die üblichen Einfuhrabgaben, aber keine Pauschale je Bestellung. Unsere Einschätzung: Aus einem europäischen Lager lässt sich zudem deutlich schneller liefern als im Einzelpaket aus Asien.
Direktversender, die Ware vom asiatischen Lieferanten an den Endkunden schicken lassen (Dropshipping), tragen die Abgaben mit, auch wenn sie diese nicht selbst an der Grenze anmelden. Bei günstigen Artikeln aus mehreren Warenkategorien können die kumulierten Abgaben die Marge eines solchen Modells erheblich belasten.
Belgien meldete nach Einführung des Pauschalzolls einen Rückgang der Kleinsendungen unter 150 Euro um 53 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Belgien und die Niederlande sind gemeinsam Eingangstor für knapp die Hälfte aller Kleinsendungen aus Drittstaaten in die EU.
Einordnung und Vorbehalt
Die vorliegenden Zahlen stammen aus einem einzigen Land und einem kurzen Beobachtungszeitraum. Der niederländische Zoll selbst wertet sie als ersten Hinweis, nicht als gesicherten Befund. Ein Teil des Rückgangs kann andere Gründe haben. Für sehr preisgünstige Einzelpakete ist ein Aufschlag von 5 Euro je Warenkategorie (3 Euro Zoll + 2 Euro Gebühr) eine reale Hürde für Käufer.

