Morning Brief
KfW-Förderung

Kurzarbeit, Fördermilliarden und die Lieferketten-Falle

KfW-Rekordzusagen gehen an vielen Betrieben vorbei · Kurzarbeit-Frist läuft Ende 2026 aus · CSDDD: Kleindruck, aber langer Arm

Erschienen am 7:43 Min.Folge 31

Freitag, 14. August 2026
Kurzarbeit, Fördermilliarden und die Lieferketten-Falle
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KfW Halbjahreszahlen 2026: Wo das Geld landet und wo nicht

KfW Gesamtzusagen erstes Halbjahr 2026: 57,7 Milliarden Euro (+46 % gegenüber Vorjahreszeitraum). Inländische Förderung: 38,9 Milliarden Euro (Vorjahr: 25,3 Milliarden Euro). Mittelstandsbank gesamt: 16,5 Milliarden Euro (Vorjahr: 10,2 Milliarden Euro). Davon Klimawandel und Umwelt: 11,2 Milliarden Euro (Vorjahr: 5,3 Milliarden Euro, mehr als verdoppelt). Davon Gründung und Unternehmensinvestitionen: 3,9 Milliarden Euro (Vorjahr: 3,3 Milliarden Euro).

ERP-Förderkredit KMU (Programm 365/366): finanziert 100 % der Investitionskosten ohne Eigenkapitalpflicht (sofern Bonität gegeben), nutzbar auch für Betriebsmittel und Unternehmensübernahmen. KfW-Förderkredit Mittelstand (375/376) für größere Mittelständler bis zu 25 Millionen Euro, gleiche Palette. Die KfW bietet mehr als 20 aktive Förderangebote für Betriebe, Gründer und Handwerker.

Neue Kreditinstrumente Energieinfrastruktur (Deutschlandfonds, ab 3. August 2026): Investitionskredit Energieversorgung und KfW-Konsortialkredit Energieversorgung.

Kurzarbeit: Die 24-Monate-Frist und was ab Januar 2027 gilt

Die Vierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld (4. KugBeV) gilt seit dem 1. Januar 2026 und verlängert die maximale Bezugsdauer auf 24 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2026. Ab dem 1. Januar 2027 gilt die reguläre gesetzliche Bezugsdauer von 12 Monaten, sofern keine neue Verordnung beschlossen wird. Das gilt auch für Betriebe, die die 24 Monate bis dahin noch nicht voll ausgeschöpft haben.

Wichtige Detailregeln: Die Bezugsdauer beginnt mit dem ersten Kalendermonat, für den Kurzarbeitergeld gezahlt wird. Bei einer Unterbrechung von drei oder mehr aufeinanderfolgenden Monaten ohne Kurzarbeitergeld beginnt eine neue Bezugsdauer. Kurzarbeitergeld beträgt 60 % des pauschalierten Nettoentgeltausfalls, bei Beschäftigten mit mindestens einem Kind 67 %.

Arbeitsmarkt Juli 2026: Gesamtarbeitslosigkeit stieg saisonbedingt um 71.000 auf 3.007.000 Personen; saisonbereinigt +6.000. Arbeitslosenquote: 6,4 %. Im Mai 2026 bezogen nach vorläufigen hochgerechneten Daten 126.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld. Im Juli wurden für rund 25.000 Personen neu konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt (Meldezeitraum 1. bis 27. Juli 2026).

Für die Fachabteilung: Zugangsvoraussetzungen, Antragsmodalitäten und aktuelle Merkblätter (Merkblatt 8a, gültig ab Januar 2026) bei der Bundesagentur für Arbeit: arbeitsagentur.de/kurzarbeitergeld

EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD nach Omnibus I: Was gilt, was nicht, was trotzdem kommt

Die Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 (Omnibus I) wurde am 26. Februar 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist am 18. März 2026 in Kraft getreten. Neue Schwelle: nur Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten UND mehr als 1,5 Milliarden Euro weltweitem Nettoumsatz fallen direkt in den Anwendungsbereich. Direkte Anwendung für Unternehmen erst ab 26. Juli 2029 (gestaffelte Wellen entfallen). Deutschland muss bis 26. Juli 2028 ein neues nationales Gesetz verabschieden ("Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung").

Das bestehende LkSG gilt bis zur Ablösung weiter, allerdings ohne BAFA-Berichtsprüfung (eingestellt zum 1. Oktober 2025, Kabinettsbeschluss September 2025). Sorgfalts- und Dokumentationspflichten für direkt erfasste Unternehmen bleiben bestehen. Indirekte Betroffenheit für KMU als Zulieferer: Fragebögen, Verhaltenskodizes und Vertragsklauseln von Großkunden bleiben das operative Instrument. EU-Geldbußen für Verstöße: maximal 3 % des weltweiten Umsatzes; die EU-einheitliche zivilrechtliche Haftungsgrundlage wurde durch Omnibus I gestrichen.

Die Zahl des Tages

Im Juli 2026 waren bei der Bundesagentur für Arbeit insgesamt 437.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 35.000 weniger als im Juli 2025. Davon waren 162.000 noch unbesetzt. Seit Oktober 2025 haben sich 418.000 Bewerberinnen und Bewerber gemeldet (4.000 mehr als im Vorjahresmonat); 126.000 haben ihre Suche bis Juli erfolgreich abgeschlossen (11.000 weniger als im Vorjahr); 147.000 haben weder Stelle noch Alternative gefunden.

TranskriptDen gesprochenen Text der Folge lesen

Der gesprochene Text der Folge im Wortlaut. Die Sprecherstimme ist synthetisch, Themenauswahl, redaktionelle Kontrolle und inhaltliche Verantwortung liegen bei der Redaktion des Wirtschaftsforum.

Der Haken ist nicht die Höhe des Geldes, sondern die Planung dahinter.

Die KfW meldet Rekord, aber das Geld landet nicht überall. Die Kurzarbeit-Uhr tickt, und viele Betriebe merken es noch nicht. Und ein EU-Gesetz, das formell entschärft wurde, greift trotzdem in Verträge ein.

Zwischen dem, was die Politik ankündigt, und dem, was im Betrieb ankommt, liegt dieser Tage eine bemerkenswerte Lücke.

Das ist der Freitag.

Guten Morgen… Heute ist Freitag, der vierzehnte August 2026, und das ist der Morning Brief von Wirtschaftsforum. Was der Tag für Ihr Unternehmen bedeutet, in unter sechs Minuten.

Erstes Thema: viel angekündigt, wenig abgerufen. Die KfW hat im ersten Halbjahr 2026 Neuzusagen auf Rekordniveau gemeldet: rund 58 Milliarden Euro, deutlich mehr als im Vorjahreszeitraum.

Aber das Bild täuscht. Der weitaus größte Teil des Mittelstandsbank-Volumens entfällt auf Klimaschutz und Umwelt, dieser Bereich hat sich mehr als verdoppelt. Klassische Investitions- und Betriebsmittelkredite legten ebenfalls zu, aber nicht annähernd vergleichbar.

Was dort auf dem Tisch liegt, wird von vielen Betrieben schlicht nicht abgerufen. Nach übereinstimmenden Einschätzungen aus dem Förderbereich liegt es nicht am fehlenden Geld, sondern am fehlenden Wissen, welches Programm für wen gilt. Der KfW-Förderkredit für kleine und mittlere Unternehmen finanziert beispielsweise die gesamten Investitionskosten ohne Eigenkapitalpflicht, sofern die Bonität stimmt, und ist auch für Betriebsmittel und Unternehmensübernahmen nutzbar. Die genauen Programmnummern und Konditionen in den Shownotes.

Ende 2026 endet eine Ausnahmeregelung, die seit der Pandemie still weiterläuft: die verlängerte Kurzarbeitergeld-Bezugsdauer. Die Vierte Verordnung über die Bezugsdauer, seit Januar 2026 in Kraft, gilt längstens bis zum einunddreißigsten Dezember 2026. Ab Januar 2027 gilt wieder die gesetzliche Regelbezugsdauer. Das betrifft auch Betriebe, die die maximale Laufzeit bis dahin noch nicht ausgeschöpft haben… wer dann noch unter dem Dach der verlängerten Regelung Kurzarbeit fährt, bekommt nur noch das, was im Gesetz steht.

Die Zahl der Kurzarbeiter ist im Frühjahr spürbar gesunken, die Neuanzeigen im Juli blieben auf niedrigem Niveau. Die schwache Entwicklung am Arbeitsmarkt setze sich fort, so die Bundesagentur für Arbeit Ende Juli. Die genauen Zugangsfristen und Unterbrechungsregeln stehen in den Shownotes.

Wer heute im dritten Quartal in Kurzarbeit eintritt oder sie verlängert, hat rechnerisch noch fast ein Jahr Spielraum unter der verlängerten Regelung. Wer das nicht jetzt kalkuliert, entscheidet im Januar unter Zeitdruck.

Und dann etwas, das nach Entlastung klingt, aber nicht ganz stimmt. Die EU-Lieferkettenrichtlinie wurde durch das Omnibus-I-Paket, in Kraft seit März 2026, deutlich abgeschwächt. Direkt erfasst sind jetzt nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und über 1,5 Milliarden Euro Umsatz. Anwenden müssen sie die Regeln erst Ende des Jahrzehnts. Deutschland muss vorher ein neues nationales Gesetz verabschieden. Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt bis dahin fort, allerdings ohne die Berichtsprüfung der zuständigen Bundesbehörde, die bereits eingestellt ist.

Wer daraus schließt, das Thema sei erledigt, irrt. Die Sorgfaltspflichten der großen Auftraggeber bleiben, und sie werden weiter in die Lieferkette weitergegeben: über Fragebögen, Verhaltenskodizes und Vertragsklauseln. Ein Mittelständler, der an Unternehmen mit direkter Richtlinienpflicht liefert, bleibt indirekt betroffen, unabhängig von seiner eigenen Größe. Das ist der Unterschied zwischen dem, was das Gesetz vorschreibt, und dem, was der nächste Großkunde im Vertrag fordert.

Bestehende Lieferantenfragebögen und Vertragsbedingungen mit Großkunden daraufhin zu prüfen, ob neue Sorgfaltspflichten bereits eingeflossen sind, ist deshalb sinnvoll. Dann steht man nicht überrascht da, wenn der erste Fragebogen kommt.

Kurz notiert. Erstens: Die Arbeitslosigkeit stieg im Juli saisonbedingt auf gut drei Millionen Personen, saisonbereinigt fiel der Anstieg mit 6.000 deutlich kleiner aus. Die Lage spiegelt die schwache Konjunktur, nicht einen plötzlichen Einbruch.

Zweitens: Ab Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf vierzehn Euro sechzig. Das steht per Verordnung fest und betrifft alle Betriebe mit Geringverdienern oder Minijobkräften. Noch nicht angepasste Lohngruppen und Stundenkonten sollten jetzt auf den neuen Stand gebracht werden.

Und drittens: Die Großhandelspreise für Strom und Gas haben sich seit März merklich entspannt, liegen aber weiterhin über dem Vor-Krisen-Niveau. Viele Betriebe zahlen trotzdem zu viel, weil sie noch in Altverträgen stecken. Aktuelle Marktdaten und die Einordnung des BDEW finden sich in den Shownotes für alle, die ihren Gewerbestromvertrag schon länger nicht geprüft haben.

Die Zahl des Tages: fünfunddreißigtausend… So viele gemeldete Ausbildungsstellen weniger weist die Bundesagentur für Arbeit im Juli 2026 im Vergleich zum Vorjahresmonat aus, bei insgesamt 437.000 Stellen, davon 162.000 noch unbesetzt. Für ausbildende Betriebe bedeutet das nicht Entwarnung, sondern das Gegenteil: Weniger Stellen bedeuten mehr Wettbewerb um dieselben Bewerber. Bei noch freien Ausbildungsplätzen lohnen die verbleibenden Sommerwochen. Der Markt ist noch in Bewegung.

Eine Sache noch. Die drei heutigen Themen laufen auf eine gemeinsame Hausaufgabe hinaus: Fristen und Bedingungen, die sich ändern, werden selten so kommuniziert, dass sie im Tagesgeschäft ankommen. Die Kurzarbeit-Grenze ändert sich zum Jahresende, ob man sie kennt oder nicht. Das KfW-Geld liegt auf dem Tisch, ob man es abruft oder nicht. Und die Sorgfaltspflichten in Lieferketten wirken über Verträge weiter, ob das eigene Unternehmen formal betroffen ist oder nicht. Deshalb lohnt heute ein Blick auf die eigene Kurzarbeit-Situation gegen die Dezember-Grenze, ein Blick auf die KfW-Programmliste, und ein Blick in den nächsten Großkundenvertrag auf neue Klauseln.

Das war der Morning Brief… Am Montag früh um sechs sind wir wieder da.

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