Morning Brief
Nachhaltigkeitsbericht

Die Pflicht hat den Absender gewechselt

Omnibus-Entlastung auf dem Papier, Fragebogen auf dem Schreibtisch, Strom bleibt teuer

Erschienen am 5:40 Min.Folge 52

Freitag, 11. September 2026
Die Pflicht hat den Absender gewechselt
0:005:40
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Worum es geht

Die europäische Nachhaltigkeitsberichtspflicht wurde mit der Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 deutlich entschärft. Auf dem Papier. Im Betrieb vieler Zulieferer landet die Arbeit trotzdem weiter, weil der Gesetzgeber als Absender wegfällt und der Einkauf des Großkunden übernimmt. Diese Folge erklärt, warum das so ist, welches konkrete Schutzrecht im selben Beschluss steht und wo es endet.

Akt 1: Was passiert ist

Die Richtlinie (EU) 2026/470 wurde am 26. Februar 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist am 18. März 2026 in Kraft getreten. CSRD-berichtspflichtig sind künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz (beide Kriterien müssen kumulativ erfüllt sein). Von rund 50.000 ursprünglich betroffenen EU-Unternehmen bleibt damit etwa ein Zehntel. Die Pflicht greift ab Geschäftsjahr 2027, der erste Bericht erscheint 2028. Beim deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hat der Bundestag am 16. Januar 2026 die jährliche Berichtspflicht gestrichen (Kabinettsbeschluss: 3. September 2025). Die Sorgfaltspflichten selbst bleiben bestehen. Die EU-Nachfolgerichtlinie CSDDD gilt erst ab 5.000 Beschäftigten und 1,5 Mrd. Euro Umsatz, Pflichten ab Juli 2029.

Akt 2: Wie es wirklich funktioniert

Die Entlastung verschiebt nicht die Arbeit, sie verschiebt den Absender. Berichtspflichtige Großunternehmen brauchen Nachhaltigkeitsdaten aus ihrer Lieferkette und fragen sie beim Zulieferer ab, unabhängig davon, ob dieser selbst berichtspflichtig ist. Der Gesetzgeber fragt nicht mehr, der Einkauf schickt die Excel-Datei.

Gleichzeitig enthält derselbe Omnibus-Beschluss den sogenannten Value Chain Cap: Firmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten gelten als geschützte Unternehmen. Ein berichtspflichtiger Großkunde darf von ihnen grundsätzlich keine Nachhaltigkeitsdaten verlangen, die über den freiwilligen europäischen Standard (VSME bzw. Voluntary Standard) hinausgehen. Der umfasst rund 75 Datenpunkte, die große Berichtspflicht hatte rund 1.000. Das Kleingedruckte: Beschlossen seit dem Frühjahr 2026, in deutsches Recht noch nicht übersetzt, wirksam für Berichte ab Geschäftsjahr 2027. Der Cap deckt Daten für den Nachhaltigkeitsbericht ab, nicht jede andere Kundenanfrage. Und: Ablehnen zu dürfen ist nicht dasselbe wie ablehnen zu können, wer einen Großkunden mit hohem Umsatzanteil hat, diskutiert anders.

Beim Strom läuft ein verwandtes Muster: Der angekündigte Industriestrompreis richtet sich ausschließlich an energieintensive Unternehmen auf der sogenannten KUEBLL-Liste. Der breite Mittelstand ist nicht dazu zählbar und zahlt weiter den regulären Preis. Der Deutsche Mittelstands-Bund nennt das Modell teuer, transformationshemmend und ungerecht.

Der Unterschied zwischen beiden Feldern: Bei der Berichtspflicht liegt der Betrieb unter der Schwelle und ist ausdrücklich geschützt. Beim Strom steht er nicht auf der Liste und ist schlicht nicht gemeint.

Akt 3: Was es im Betrieb bedeutet

Den nächsten Nachhaltigkeitsfragebogen eines Großkunden neben den Voluntary Standard legen und markieren, was darüber hinausgeht. Wer alles beantwortet, weil es gefragt wurde, schafft einen Präzedenzfall. Wer vorher prüft, schafft eine Verhandlungsposition. Beim Strom lohnt der Blick in den eigenen Verband, denn dort wird gerade für diejenigen verhandelt, die in keinem Fördermodell vorkommen.

Die Zahl des Tages

Fünfundsiebzig: So viele Datenpunkte umfasst der freiwillige europäische Standard für den Mittelstand (VSME / Voluntary Standard), der die Obergrenze dessen bildet, was ein Großkunde von einem geschützten Zulieferer verlangen darf. Die große Berichtspflicht hatte rund 1.000 Datenpunkte. Diese Grenze gilt für Berichte ab Geschäftsjahr 2027 und ist in deutsches Recht noch nicht übersetzt.

Für die Fachabteilung

Richtlinie (EU) 2026/470 (Omnibus I): Veröffentlicht im EU-Amtsblatt am 26.02.2026, in Kraft seit 18.03.2026. CSRD-Umsetzungsfrist für Mitgliedstaaten: bis 19.03.2027. CSDDD-Umsetzungsfrist: bis 26.07.2028. Value Chain Cap: Art. 19a CSRD-Änderung, geschützte Unternehmen = unter 1.000 Beschäftigte. Ausnahme vom Verweigerungsrecht: triftige Gründe. CSDDD-Schwelle nach Omnibus: 5.000 Beschäftigte und 1,5 Mrd. Euro Umsatz, Pflichten ab Juli 2029. LkSG: Bundestag 16.01.2026, Kabinett 03.09.2025. Berichtspflicht (§ 10 Abs. 2 bis 4 LkSG) entfallen, Sorgfaltspflichten bleiben. Voluntary Standard (VS): Delegierter Rechtsakt der EU-Kommission vom 03.07.2026, Nachfolger des EFRAG-VSME. Industriestrompreis: Zielpreis 5 ct/kWh, nur für Unternehmen auf der KUEBLL-Liste (Carbon-Leakage-Liste der EU), ca. 2.000 Unternehmensgruppen bundesweit, Antragsverfahren rückwirkend für 2026 voraussichtlich Anfang 2027 über BAFA.

TranskriptDen gesprochenen Text der Folge lesen

Der gesprochene Text der Folge im Wortlaut. Die Sprecherstimme ist synthetisch, Themenauswahl, redaktionelle Kontrolle und inhaltliche Verantwortung liegen bei der Redaktion des Wirtschaftsforum.

Die Berichtspflicht ist abgeschafft. Der Fragebogen ist geblieben.

Guten Morgen. Heute ist Freitag, der elfte September, und das ist der Morning Brief von Wirtschaftsforum. Was der Tag für Ihr Unternehmen bedeutet… in unter sechs Minuten.

Auf dem Schreibtisch eines Zulieferers mit hundertfünfzig Beschäftigten liegen in dieser Woche zwei Papiere. Das eine meldet, dass die europäische Nachhaltigkeitsberichtspflicht deutlich entschärft wurde. Das andere kommt vom größten Kunden und fragt genau die Daten ab, die angeblich niemand mehr liefern muss.

Beide Papiere haben recht… genau das ist das Problem.

Denn die Bürokratie, über die der Mittelstand seit Jahren klagt, hat sich verändert. Nicht unbedingt in ihrem Umfang, aber in ihrem Absender. Die europäische Berichtspflicht gilt nach dem Omnibus-Beschluss nur noch für Unternehmen mit mehr als tausend Beschäftigten. Von den ursprünglich rund fünfzigtausend betroffenen Unternehmen in Europa ist damit nur noch etwa ein Zehntel übrig. Beim deutschen Lieferkettengesetz ist die jährliche Berichtspflicht gestrichen worden, die Sorgfaltspflichten bleiben, die Schwelle liegt ebenfalls bei tausend. Die europäische Nachfolgerichtlinie setzt noch höher an.

Ein Betrieb mit hundertfünfzig Leuten war also schon vorher kaum gemeint… nach der Entlastung ist er es noch weniger.

Trotzdem füllt er die Bögen weiter aus, Woche für Woche, und der Grund steht in keiner Pressemitteilung. Die Pflicht ist nicht verschwunden, sie hat den Absender gewechselt. Der Großkunde muss berichten, dafür braucht er Daten aus seiner Lieferkette, und so fragt nicht mehr der Gesetzgeber beim Mittelständler an, sondern der Einkauf seines Kunden.

Berlin streicht die Pflicht. Der Einkauf schickt die Excel-Datei.

Deshalb erscheint die Entlastung in der Statistik und nicht unbedingt im Betrieb. Gestrichen wurde die Pflicht dort, wo sie im Gesetz stand. Die Arbeit landet dort, wo sie nie stand.

Nur steht in demselben Beschluss etwas, das jeder kleinere Zulieferer kennen sollte und kaum einer kennt. Firmen unter tausend Beschäftigten gelten dort ausdrücklich als geschützte Unternehmen: ein berichtspflichtiger Großkunde darf von ihnen grundsätzlich keine weitergehenden Informationen verlangen, als der freiwillige europäische Standard für den Mittelstand vorsieht. Der umfasst fünfundsiebzig Datenpunkte, die große Berichtspflicht hatte rund tausend, und für Anforderungen darüber hinaus gibt es ein Verweigerungsrecht.

Zur Ehrlichkeit gehört das Kleingedruckte. Beschlossen ist diese Grenze seit dem Frühjahr, in deutsches Recht übersetzt ist sie noch nicht, und für die Berichte greift sie ab dem kommenden Geschäftsjahr. Sie deckt außerdem die Daten für den Nachhaltigkeitsbericht ab, nicht jede Frage, die ein Kunde sonst noch stellen kann.

Der Fragebogen, der heute auf dem Schreibtisch liegt, fragt also schon nach Zahlen für einen Bericht, für den diese Grenze dann gilt.

Womit aus einer Rechtsfrage ziemlich schnell eine Umsatzfrage wird. Ablehnen zu dürfen ist nicht dasselbe wie ablehnen zu können: wer sechzig Prozent seines Umsatzes mit einem einzigen Konzern erzielt, diskutiert dessen Fragebogen anders als ein Unternehmen mit dreißig Kunden.

Das Recht steht auf dem Papier… die Abhängigkeit steht in der Bilanz.

Beim Strom läuft gerade dasselbe Muster. Der angekündigte Industriestrompreis richtet sich an die energieintensive Industrie, der breite Mittelstand gehört nicht dazu und zahlt weiter den regulären Preis. Man könnte das für ein Versehen halten. Der Deutsche Mittelstands-Bund tut das offenbar nicht: er nennt das Modell teuer, transformationshemmend und ungerecht… und das sind nicht die Gegner der Energiewende, das ist der Mittelstand selbst.

Zweimal also dasselbe Muster, aber nicht dasselbe Problem. Bei der Berichtspflicht liegt der Betrieb unter der Schwelle und ist ausdrücklich geschützt, beim Strom steht er nicht auf der Liste und ist schlicht nicht gemeint. Die Politik entscheidet eben nach Schwellenwerten, und ein Betrieb mit hundertfünfzig Beschäftigten kommt in kaum einem davon vor.

Außerhalb einer Schwelle zu liegen heißt aber nicht, außerhalb der Folgen zu liegen… und die Entlastung kommt durchaus, nur nicht unbedingt bei Ihnen.

Praktisch folgt daraus etwas, das einen Nachmittag kostet und das nächste Gespräch verändert: den nächsten Nachhaltigkeitsfragebogen eines Großkunden neben den freiwilligen Standard zu legen und anzustreichen, was darüber hinausgeht. Wer alles beantwortet, weil es gefragt wurde, schafft einen Standard, wer vorher prüft, schafft eine Verhandlungsposition. Und beim Strom lohnt der Blick in den eigenen Verband, denn dort wird gerade für diejenigen verhandelt, die in keinem Fördermodell vorkommen, und das ist ein ziemlich großer Teil des Mittelstands.

Es gibt nämlich einen Satz, den man in diesem Jahr erstaunlich selten hört… die Regeln haben sich tatsächlich zugunsten des Mittelstands bewegt. Nur bedeutet eine bessere Regel noch lange nicht, dass sie im Betrieb ankommt. Dafür muss jemand wissen, dass es sie gibt.

Wer das weiß, verhandelt anders. Und wer es nicht weiß, beantwortet weiter Fragen, auf die er vielleicht gar nicht mehr antworten müsste.

Das war Ihr Morning Brief. Am Montag früh sind wir wieder da.

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