Morning Brief
Gasversorgung und Energiekosten

Stabile Versorgung, offenes Preisrisiko

Speicherfüllstand 61 % · Großhandelspreise ungewiss · Energiekosten in der Auftragskalkulation

Erschienen am 5:13 Min.Folge 80

Mittwoch, 21. Oktober 2026
Stabile Versorgung, offenes Preisrisiko
0:005:13
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Akt 1: Die Versorgungslage

Die Bundesnetzagentur hat am Montag, 19. Oktober 2026, ihre aktuelle Lagebewertung veröffentlicht. Die Gasversorgung in Deutschland ist stabil, die Versorgungssicherheit ist gewährleistet. Die deutschen Speicher waren zu diesem Zeitpunkt zu 61 Prozent gefüllt (150,9 TWh). Die Behörde schätzt die Gefahr einer angespannten Gasversorgung als gering ein, nimmt die im Vergleich zu Vorjahren niedrigeren Füllstände aber sehr ernst. Einen vergleichsweise niedrigen Speicherstand am Winterende hält sie für wahrscheinlich.

Akt 2: Der Preismechanismus

Verfügbarkeit und Preis sind zwei verschiedene Fragen. Die Bundesnetzagentur beschreibt: Preiseffekte auf den Weltmärkten beeinflussen die europäischen Großhandelspreise. Ob und wie stark sie bei den Kunden ankommen, hängt von der Länge des zugrundeliegenden Konflikts, der Beschaffungsstrategie der Lieferanten und den vertraglichen Regelungen ab. Ein Betrieb, der heute einen Auftrag mit festem Kundenpreis annimmt, trägt das Preisrisiko für alle Energie, die er noch nicht abgesichert hat.

Akt 3: Konsequenz für die Kalkulation

Wilfried Thies, einer der beiden Geschäftsführer der FAIST Anlagenbau GmbH in Krumbach (Schwaben), hat in einem Gespräch mit Wirtschaftsforum (März 2025) auf die Bedeutung planbarer Energiekosten hingewiesen: „Eine verlässliche Planbarkeit der Energiekosten ist ebenfalls essenziell.“ Sinkende Preise erwarte er nicht; Unternehmen bräuchten eine klare Perspektive. FAIST Anlagenbau (250 Mitarbeitende) baut Schallschutzsysteme und Luftfilteranlagen für Turbinen und Generatoren; zu den Kunden zählen unter anderem Siemens Energy und GE.

Für neue Aufträge mit festen Preisen und späterer Fertigung gibt es drei Ansätze: eine passende Energiebeschaffung für den Produktionszeitraum, ein Risikopuffer im Angebot oder eine Preisregelung, die Energiekostenschwankungen abbildet. Welche Lösung passt, hängt vom Auftrag und vom Kunden ab. Das Rechenbeispiel ist konstruiert und kein realer Fall.

Für die Fachabteilung

Zur Energiebeschaffung und zu Preisgleitklauseln in Verträgen empfiehlt sich die Beratung durch einen spezialisierten Energiedienstleister oder einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Vertragsrecht. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht ihre Lagebewertung regelmäßig unter: bundesnetzagentur.de, aktuelle Gasversorgung.

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Der gesprochene Text der Folge im Wortlaut. Die Sprecherstimme ist synthetisch, Themenauswahl, redaktionelle Kontrolle und inhaltliche Verantwortung liegen bei der Redaktion des Wirtschaftsforum.

Nehmen wir einen Auftrag, der heute unterschrieben wird. Die Fertigung ist für Mai geplant, geliefert wird im Juni. Der Kunde bekommt einen festen Preis. Der Gaspreis des Betriebs ist allerdings nur bis Ende März abgesichert.

Für den Kunden ist damit geklärt, was der Auftrag kostet. Für den Betrieb… noch nicht ganz.

Guten Morgen. Heute ist Mittwoch, der einundzwanzigste Oktober, und das ist der Morning Brief von Wirtschaftsforum. Was der Tag für Ihr Unternehmen bedeutet.

Wer in diesen Tagen auf die deutschen Gasspeicher schaut, möchte wissen, ob wir gut durch den Winter kommen. Für einen Betrieb, der heute Aufträge für das nächste Jahr annimmt, kommt eine zweite Frage hinzu: Mit welchen Energiekosten lässt sich rechnen?

Die Bundesnetzagentur hat die Versorgungslage am Montag als stabil bewertet. Die Speicher waren zu gut sechzig Prozent gefüllt. Die Gefahr einer angespannten Gasversorgung schätzte die Behörde weiterhin als gering ein.

Zugleich lagen die Füllstände deutlich unter denen vergleichbarer Zeiträume der vergangenen Jahre. Auch für das Ende des Winters erwartet die Behörde vergleichsweise niedrige Speicherstände. Sie beobachtet die Entwicklung deshalb weiter.

Für die Kalkulation eines Auftrags reicht diese Einschätzung allerdings nicht aus. Gas kann verfügbar sein und trotzdem mehr kosten, als ein Betrieb bei der Unterschrift vorgesehen hat.

Die Bundesnetzagentur beschreibt auch diesen Zusammenhang. Entwicklungen auf den Weltmärkten beeinflussen die europäischen Großhandelspreise. Wie stark sie bei den Kunden ankommen, hängt unter anderem davon ab, wie die Lieferanten eingekauft haben und was in den Verträgen steht.

Der Speicherstand steht im Internet. Ob der eigene Preis noch gilt… muss man im Vertrag nachlesen.

Zurück zu unserem Auftrag. Der Kunde hat einen festen Preis für die Lieferung im Juni. Produziert wird im Mai, die bisherige Absicherung des Gaspreises endet im März. Für die Energie, die bei der Fertigung gebraucht wird, steht der Einkaufspreis also noch nicht fest.

Steigt er, kann der Gewinn aus dem Auftrag kleiner ausfallen als kalkuliert. Fällt er, kann der Betrieb davon profitieren. Mit dem Auftrag übernimmt das Unternehmen damit… auch ein Preisrisiko. Entscheidend ist, ob dieses Risiko in der Kalkulation berücksichtigt wurde.

Wie wichtig planbare Energiekosten für Investitionen sind, beschreibt Wilfried Thies, einer der beiden Geschäftsführer der FAIST Anlagenbau aus Krumbach in Schwaben. Das Unternehmen baut Schallschutzsysteme und Luftfilteranlagen für Turbinen und Generatoren. In einem früheren Gespräch mit Wirtschaftsforum sagte Thies: „Eine verlässliche Planbarkeit der Energiekosten ist ebenfalls essenziell.“

Sinkende Preise erwarte er nicht, erklärte er. Unternehmen bräuchten eine klare Perspektive. Thies sprach dabei über die politischen Rahmenbedingungen, unter denen sein Unternehmen investieren kann.

Im einzelnen Auftrag lässt sich zumindest genauer bestimmen, wo diese Planbarkeit aufhört. Dafür genügt es nicht, zwei Vertragslaufzeiten nebeneinanderzulegen. Entscheidend ist, wann die Produktion Energie braucht, in welcher Menge und zu welchem Preis diese Menge bereits abgesichert ist.

Auch ein Angebot, das nur eine Woche gültig ist, kann zu einem Auftrag führen, dessen Fertigung erst Monate später beginnt. Eine kurze Frist für die Unterschrift verkürzt noch nicht die Zeit, in der sich die Produktionskosten verändern können.

Vor einer längeren Preiszusage gehört deshalb der Produktionsplan zur Kalkulation. Wenn für einen Teil der benötigten Energie der Preis noch offen ist, muss sich zeigen, welchen Anstieg der Auftrag verkraftet, bevor der erwartete Gewinn aufgezehrt wird.

Ein Unternehmen kann sich bewusst entscheiden, dieses Risiko zu tragen. Vielleicht ist der Energieanteil an den Kosten gering. Vielleicht bietet die Marge genügend Spielraum. Eine zusätzliche Absicherung kostet ebenfalls Geld und braucht eine realistische Mengenplanung.

Heikel wird es, wenn in der Rechnung stillschweigend der heutige Energiepreis bis zur Auslieferung weiterläuft, obwohl ihn niemand zugesagt hat. Dann sieht der Auftrag auf dem Papier verlässlicher aus… als er tatsächlich ist.

Für neue Aufträge lässt sich vor der Unterschrift klären, wie damit umzugehen ist. Etwa durch eine passende Energiebeschaffung, einen im Angebot berücksichtigten Risikopuffer oder eine vereinbarte Preisregelung, die Veränderungen der Energiekosten abbildet. Welche Lösung passt, hängt vom Auftrag und vom Kunden ab.

Das kann die Verhandlung schwieriger machen. Eine spätere Bitte um mehr Geld… dürfte allerdings auch kein besonders angenehmes Gespräch werden.

Die stabile Versorgungslage ist eine gute Nachricht. Sie beantwortet aber nicht die Frage, wie viel vom nächsten Auftrag übrig bleibt. Dafür muss der Betrieb wissen, welche Kosten bereits feststehen und welche er mit seiner Preiszusage selbst übernimmt.

Bevor das nächste Angebot mit festem Preis hinausgeht, lohnt deshalb der Blick auf die Energie, die für seine Ausführung gebraucht wird. Der Kunde weiß dann, was er bezahlt. Der Betrieb sollte wissen, welches Risiko er dafür übernimmt.

Das war Ihr Morning Brief. Bis morgen früh.

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